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Redaktion: Mark Pichler
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Im Jahr 2020 Verlustbeitrag gemäß GD 104/2020 nicht rückzahlbare Beiträge in Höhe von insgesamt 41.834 EURO mittels direkter Gutschrift der Agentur für Einnahmen;
Steuerguthaben für den Ankauf von Investitionsgütern gemäß Gesetz 178/2020 1.490 EURO zur Verrechnung mittels F24
Im Jahr 2021 hat die Gesellschaft Subenvtionen / Zuschüsse und in jedem Fall wirtschaftliche Vorteile von öffentlichen Verwaltungen und/oder Rechtspersonen gemäß Satz eins,
Absatz 125 von Art.1 des G. 124/2017 erhalten, die in Summe unter 10.000 EURO lagen.