Impressum

Bauvision GmbH

Reichstraße 73/B
I-39012 Meran
Tel.: +39 0473 861 591
E-Mail: info@bauvision.it
PEC: bauvision.kg@pec.it
Empfängerkodex: SUBM70N

Internet: www.bauvision.it

Eingetragen im Register der Handelskammer Bozen
MwSt.-Nr.: IT 02942270212

Inhaltlich und presserechtlich verantwortlich: Mark Pichler
Redaktion: Mark Pichler
Konzeption, Design und Programmierung: Werbecompany Meran OHG
Copyright: © Bauvision GmbH

Bildquellen

Archiv Bauvision GmbH, Manrico Finotto, Alfred Tschager, Marion Lafogler, Armin Huber, Samuel Holzner, Augustin Ochsenreiter

Hinweise

1. Inhalt

Trotz sorgfältiger Überprüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und Informationen auf dieser Website übernehmen wir keine Haftung oder Garantie derselben. Wir behalten uns das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Aktualisierungen, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.

2. Verweise und Links

Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

3. Copyright (Urheber- und Kennzeichenrecht)

Der Inhalt dieser Website ist durch Copyright geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

4. Rechtswirksamkeit

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Durch die Nutzung der Website entsteht kein Vertrag oder Rechte. Rechtsstreitigkeiten werden am für uns zuständigen Gerichtshof ausgetragen.

5. Online-Streitbeilegung (ODR)

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr

6. Veröffentlichung erhaltener Beträge

Im Jahr 2020 Verlustbeitrag gemäß GD  104/2020 nicht rückzahlbare Beiträge in Höhe von insgesamt 41.834 EURO mittels direkter Gutschrift der Agentur für Einnahmen; 
Steuerguthaben für den Ankauf von Investitionsgütern gemäß Gesetz 178/2020 1.490 EURO zur Verrechnung mittels F24

Im Jahr 2021 hat die Gesellschaft Subenvtionen / Zuschüsse und in jedem Fall wirtschaftliche Vorteile von öffentlichen Verwaltungen und/oder Rechtspersonen gemäß Satz eins, 
Absatz 125 von Art.1 des G. 124/2017 erhalten, die in Summe unter 10.000 EURO lagen.